Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. März 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 12. September 1923 in Genf abgeschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Schriften, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. November 1947, auf weitere Staaten.

Zusammenfassung


89. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Schriften auf weitere Staaten.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. März 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des am 12. September 1923 in Genf abgeschlossenen internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Schriften, in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 12. November 1947, auf weitere Staaten.

Nach Mitteilung des Generalse...

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