Zusammenfassung
423. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Universitäten
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 und 5 verfassungsändernd sind,wird genehmigt.Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,— vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den bei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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