ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN

Zusammenfassung


423. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Universitäten

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 und 5 verfassungsändernd sind,

wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,

— vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den bei...

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