ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Zusammenfassung


232. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (NR: GP XXI RV 278 AB 322 S.41. BR: AB 6232 S.669.)

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK KUBA, im folgenden „Vertragsparteien“

genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG IHRER VERPFLICHTUNG zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

KAPITEL EINS: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1

Definitionen Für die Zwecke dieses Abkommens

(1) bezeichnet der Begriff „Investor einer Vertragspartei“

a) in bezug auf die Republik Österreich i) eine natürliche Person, die gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften Staatsangehöriger der Republik Österreich ist oder ii) ein Unternehmen, das in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften gegründet oder errichtet wurde b) in bezug auf die Republik Kuba i) eine natürliche Person, die in Übereinstimmung mit ihren Rechtsvorschriften Staatsangehöriger der Republik Kuba ist und dort ihren ständigen Wohnsitz hat, oder ii) ein Unternehmen, das in Übereinstimmung mit den anwendbaren R...

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