Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

Zusammenfassung


71. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

  

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Lettland, im folgenden ,,Vertragsparteien" genannt, sind

– vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,

– im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-

wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,

– in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die Außenhandels...

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