Zusammenfassung
143. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über soziale Sicherheit
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ORGANISATION DER ERDÖLEXPORTIERENDEN LÄNDER ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.Die Republik Österreich und die Organisation der erdölexportierenden Länder sind im Hinblick auf Artikel 17 und 18 des am 18. Februar 1974 unterzeichneten Abkommens zwischen der RepublikÖsterreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder wie folgt übereinge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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