Zusammenfassung
342. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
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Auszug
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:Die Republik Österreich und die Republik Litauen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind– vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,– im Bestreben den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,– in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen ü...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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