ABKOMMEN ÜBER DIE TEILNAHME DER REPUBLIK ÖSTERREICH AN DER NUTZUNGSPHASE DES PROGRAMMS SIRIO-2

Zusammenfassung


365. Abkommen über die Teilnahme der Republik Österreich an der Nutzungsphase des Programms SIRIO-2 samt Zusatzerklärung und Anlagen sowie Durchführungsvorschriften

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Auszug


ABKOMMEN ÜBER DIE TEILNAHME DER REPUBLIK ÖSTERREICH AN DER NUTZUNGSPHASE DES PROGRAMMS SIRIO-2

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzerklärung und Anlagen sowie Durchführungsvorschriften wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Europäische Weltraumorganisation,

die durch das am 30. Mai 1975 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen gegründet worden ist

(im folgenden als „die Organisation"

bezeichnet) —

IN DER ERWÄGUNG, daß

einige Mitgliedstaaten der Organisation gemäß einer Erklärung

[ESA/PB-MET/XXVIII/Dec. 1

(Final)], die am 7. Juli 1981

erstellt und am 11. Februar 1982

fortgeschrieben wurde, die Nutzungsphase des Programms SIRIO-2 in Angriff genommen haben;

IN DER ERWÄGUNG, daß

die Republik Österreich gemäß

einem am 24. April 1980 unterzeichneten Abkommen Kundgemacht in BGBl. Nr. 281/198 am Programm SIRIO-2 teilnimmt;

IM HINBLICK darauf, daß

die zunehmende Beteiligung der Republik Österreich an den Tätigkeiten und ...

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