VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

Zusammenfassung


163. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit

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Auszug


VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

Auf Grund des Artikels 25 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit Kundgemacht in BGBl. III Nr. 162/1998 vom 16. Jänner 1997 – im folgenden als Abkommen bezeichnet – haben die zuständigen Behörden zur Durchführung des Abkommens folgendes vereinbart:

Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1

Begriffsbestimmungen In dieser Vereinbarung werden die in Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwende...

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