Zusammenfassung
91. Bundesgesetz: Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen
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Auszug
Bundesgesetz über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund wird ermächtigt, mit internationalen Finanzinstitutionen, bei denen die Republ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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