Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Feber 1969 betreffend die Aufhebung des Abs. 4 des Abschnittes 36 des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom 27. Oktober 1954, Zl. 94.800- 9/54 (Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer ? DE-GewSt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


87. Kundmachung: Aufhebung des Abs. 4 des Abschnittes 36 der Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer ? DE-GewSt. 1954 durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Feber 1969 betreffend die Aufhebung des Abs. 4 des Abschnittes 36 des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom 27. Oktober 1954, Zl. 94.800- 9/54 (Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer ? DE-GewSt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof

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