Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft? und ?Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft?, Lehrgang ?Psychologie in der Wirtschaft?, Wiener Rotes Kreuz

Zusammenfassung


491. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitäten Charakters" und Schaffung der Bezeichnung "Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft" und "Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft", Lehrgang "Psychologie in der Wirtschaft", Wiener Rotes Kreuz

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft? und ?Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft?, Lehrgang ?Psychologie in der Wirtschaft?, Wiener Rotes Kreuz

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 des Bundesgesetzes übe...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen