Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 18. Feber 1958 über gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der Abteilungen Mode, Leder und Modisten der Modeschule der Stadt Wien.

Zusammenfassung


75. Verordnung: Gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der Abteilungen Mode, Leder und Modisten der Modeschule der Stadt Wien.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 18. Feber 1958 über gewerberechtliche Begünstigungen für Absolventen der Abteilungen Mode, Leder und Modisten der Modeschule der Stadt Wien.

Auf Grund des § 14 a der Gewerbeordnung wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht verord...

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