Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Jänner 1974, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Feber 1973, BGBl. Nr. 97, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei nichtbuchführungspflichtigen Handels- und Gewerbetreibenden abgeändert wird

Zusammenfassung


52. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei nichtbuchführungspflichtigen Handels- und Gewerbetreibenden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Jänner 1974, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Feber 1973, BGBl. Nr. 97, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei nichtbuchführungspflichtigen Handels- und Gewerbetreibenden abgeändert wird

Auf Grund des § 14...

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