Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn ? Anschlußstelle Wiesing/ Achensee (Direktrampe Innsbruck?Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing

Bundesgesetzblatt, 13 Mai 1994 (Nr. 367/1994)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


367. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn ? Anschlußstelle Wiesing/Achensee (Direktrampe Innsbruck?Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing""

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn ? Anschlußstelle Wiesing/ Achensee (Direktrampe Innsbruck?Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1...

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