Zusammenfassung
367. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn ? Anschlußstelle Wiesing/Achensee (Direktrampe Innsbruck?Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing""
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn ? Anschlußstelle Wiesing/ Achensee (Direktrampe Innsbruck?Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1...
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