Zusammenfassung
183. Resolution B/BG/2001/08 betreffend Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank
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Auszug
AFRIKANISCHE ENTWICKLUNGSBANK GOUVERNEURSRAT Resolution B/BG/2001/08
    (Übersetzung)    Angenommen am 29. Mai 2001 bei der Sechsunddreißigsten Jahrestagung der Afrikanischen  Entwicklungsbank  Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank  DER GOUVERNEURSRAT,  UNTER BEZUGNAHME AUF    1. das Übereinkommen zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank Kundgemacht in BGBl. Nr. 252/1983, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 243/1999 (das „Bankübereinkommen“),insbesondere Artikel 1 (Zweck), Artikel 29 (Gouverneursrat: Befugnisse) und Artikel 60 (Änderungen) sowie    2. den Bericht des Konsultativausschusses des Gouverneursrates (GCC) der Afrikanischen Entwicklungsbank(die „Bank“), der in Dokument ADB/BG/WP/2001/09 dargelegt ist („der Bericht“).NACH ERWÄGUNG des Berichtes, insbesondere der Empfehlungen des GCC, bestimmte Artikel  des Bankübereinkommens mit dem Ziel zu ändern, (i) die darin festgelegten Stimmenmehrheiten an die  entsprechend der Resolution B/BG/98/04 in Artikel 35 festgelegten neuen Mehrheiten anzupassen; (ii)  alle obsoleten Bestimmungen des Bankübereinkommens zu entfernen, und (iii) das Bankübereinkommen,  soweit es a...
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