Zusammenfassung
345. Bundesgesetz: Änderung des AIDS-Gesetzes und des Geschlechtskrankheitengesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das AIDS-Gesetz und das Geschlechtskrankheitengesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das AIDS-Gesetz, BGBl. Nr. 293/1986, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1989 und 45/1991, wird wie folgt geändert:1. § 1 lautet:„§ 1. (1) Ein erworbenes Immundefektsyndroms (AIDS/Acquired Immuno Deficiency Syndrome) liegt vor, wenn nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft 1. ein entsprechender Nachweis für...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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