Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung ?Akademisch geprüfter Marketingexperte/ Akademisch geprüfte Marketingexpertin"

Zusammenfassung


713. Verordnung: Berufsbezeichnung "Akademisch geprüfter Marketingexperte/Akademisch geprüfte Marketingexpertin"

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung ?Akademisch geprüfter Marketingexperte/ Akademisch geprüfte Marketingexpertin"

Gemäß § 18 Abs. 1 des Allgem...

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