Zusammenfassung
713. Verordnung: Berufsbezeichnung "Akademisch geprüfter Marketingexperte/Akademisch geprüfte Marketingexpertin"
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung ?Akademisch geprüfter Marketingexperte/ Akademisch geprüfte Marketingexpertin"
Gemäß § 18 Abs. 1 des Allgem...
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