Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Akkreditierung des TÜV Österreich zur Zertifizierung von Personen

Zusammenfassung


272. Verordnung: Akkreditierung des TÜV Österreich zur Zertifizierung von Personen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Akkreditierung des TÜV Österreich zur Zertifizierung von Personen

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung ...

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