Bundesgesetz vom 12. Juli 1974 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite zur Ermöglichung algerischer Erdgaslieferungen an Österreich (Erdgasanleihegesetz 1974)

Zusammenfassung


420. Bundesgesetz: Erdgasanleihegesetz 1974

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Auszug


Bundesgesetz vom 12. Juli 1974 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite zur Ermöglichung algerischer Erdgaslieferungen an Österreich (Erdgasanleihegesetz 1974)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, für die von einer Gesellschaft,

deren Anteile ausschließlich im Eigentum von im Abs. 2 genannten Unternehmungen stehen, im In- und Ausland aufzunehmenden Anleihen,

Darlehen und sonstigen Kredite (im folgenden Kredite genannt) namens des Bun...

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