Zusammenfassung
420. Bundesgesetz: Erdgasanleihegesetz 1974
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 12. Juli 1974 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite zur Ermöglichung algerischer Erdgaslieferungen an Österreich (Erdgasanleihegesetz 1974)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, für die von einer Gesellschaft,deren Anteile ausschließlich im Eigentum von im Abs. 2 genannten Unternehmungen stehen, im In- und Ausland aufzunehmenden Anleihen,Darlehen und sonstigen Kredite (im folgenden Kredite genannt) namens des Bun...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links