Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 31. Juli 1972, mit der die Verordnung, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, geändert wird

Zusammenfassung


324. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 31. Juli 1972, mit der die Verordnung, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969

und 234/1971 insbesondere auf Grund dessen

§§ 6 und 39 sowie des § 29 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959,

wird — gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1970 im Einvernehm...

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