Zusammenfassung
172. Bundesgesetz: 56. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (56. Novelle zum ASVG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/1999, wird wie folgt geändert:1. Der 4. Unterabschnitt des Abschnittes III des Ersten Teiles lautet:„4. Unterabschnitt Elektronisches Verwaltungssystem§ 31a. (1) De...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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