PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH BERGLANDWIRTSCHAFT

Zusammenfassung


231. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (Protokoll "Berglandwirtschaft")

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Auszug


PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH BERGLANDWIRTSCHAFT

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.  

  

PROTOKOLL „BERGLANDWIRTSCHAFT“  

Präambel  

Die Bundesrepublik Deutschland,  

die Französische Republik,  

die Italienische Republik,  

das Fürstentum Liechtenstein,  

das Fürstentum Monaco,  

die Republik Österreich,  

die Schweizerische Eidgenossenschaft,  

die Republik Slowenien  

sowie  

die Europäische Gemeinschaft –  

in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der  

Alpen (Alpenkonvention) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des  

Alpenraums sicherzustellen,  

in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,  

im Bewusstsein ihrer Verantwortung, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortgemäße, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten  

und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern,  

in Kenntnis der Tatsache, dass der Alpenraum mit seinem Reichtum an natürlichen Ressourcen, seinen Wasservorkommen, seinem landwirtschaftlichen Potential, seiner historische...

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