Zusammenfassung
231. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (Protokoll "Berglandwirtschaft")
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Auszug
PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH BERGLANDWIRTSCHAFT
Der Nationalrat hat beschlossen:Â Â
Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.    PROTOKOLL „BERGLANDWIRTSCHAFT“  Präambel  Die Bundesrepublik Deutschland,  die Französische Republik,  die Italienische Republik,  das Fürstentum Liechtenstein,  das Fürstentum Monaco,  die Republik Österreich,  die Schweizerische Eidgenossenschaft,  die Republik Slowenien  sowie  die Europäische Gemeinschaft –  in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der  Alpen (Alpenkonvention) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des  Alpenraums sicherzustellen,  in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,  im Bewusstsein ihrer Verantwortung, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortgemäße, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten  und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern,  in Kenntnis der Tatsache, dass der Alpenraum mit seinem Reichtum an natürlichen Ressourcen, seinen Wasservorkommen, seinem landwirtschaftlichen Potential, seiner historische...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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