PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH RAUMPLANUNG UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Zusammenfassung


232. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung")

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Auszug


PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 IM BEREICH RAUMPLANUNG UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluss des Staatsvertrages wird genehmigt.  

  

PROTOKOLL „RAUMPLANUNG UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG“  

Präambel  

Die Bundesrepublik Deutschland,  

die Französische Republik,  

die Italienische Republik,  

das Fürstentum Liechtenstein,  

das Fürstentum Monaco,  

die Republik Österreich,  

die Schweizerische Eidgenossenschaft,  

die Republik Slowenien  

sowie  

die Europäische Gemeinschaft –  

in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der  

Alpen (Alpenkonvention) Kundgemacht in BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des  

Alpenraums sicherzustellen,  

in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,  

in Anerkennung der Tatsache, dass der Alpenraum ein Gebiet von gesamteuropäischer Bedeutung ist  

und hinsichtlich Topographie, Klima, Gewässer, Vegetation, Tierwelt, Landschaft und Kultur ein unverwechselbares und vielfältiges Erbe bildet und dass dessen Hochgebirge, Tallandschaften und Voralpen  

ökologische Einheiten bilden, deren Erhaltung nicht nur das Anliegen der Alpenländer sein kann,  

in dem Bewusstsein, dass die Alpen den Rahmen für das Leben und die Entwicklung der ansässigen...

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