Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Dezember 1986 über die Aufhebung der Wortfolge ?Alte Post," in Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vorarlberg), durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


660. Kundmachung: Aufhebung der Wortfolge "Alte Post," in Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vorarlberg), durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. Dezember 1986 über die Aufhebung der Wortfolge ?Alte Post," in Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vorarlberg), durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 6...

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