Zusammenfassung
232. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen.
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN.
Nachdem das am 25. Oktober 1956 in Washington unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, welches also lautet:
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sind, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu vermeiden, übereingekommen,das nachstehende Abkommen abzuschließen.Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:Der Bundespräsident der Republik Österreich:Dr. Karl Gruber, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Österreich in Washington, und Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika:John Foster Dulles, Staatssekretär der Vereinigten Staaten von Amerika.Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart:Artikel I(1) Die Steuern, auf die sich dieses Abkommen bezieht, sind:a) auf seiten der Vereinigten Staaten von Amerika:Die Bundeseinkommensteuern (federal income taxes) einschließlich der Zusatzsteuern(surtaxes),b) auf seiten der Republik Österreich:die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und der Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches.(2) Das vorliegende Abkommen ist auch au...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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