ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DER FRIEDLICHEN VERWENDUNG DER ATOMENERGIE

Zusammenfassung


85. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung der Atomenergie

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DER FRIEDLICHEN VERWENDUNG DER ATOMENERGIE

Nachdem das am 11. Juli 1969 in Washington unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik

Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung der Atomenergie, dessen Artikel XII Absätze B und C verfassungsändernd sind und welches also lautet:

Im Hinblick darauf, daß die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 22. Juli 1959

ein „Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung der Atomenergie" unterzeichnet haben,

das durch die am 11. Juni 1965 unterzeichnete Vereinbarung abgeändert wurde;

Im Hinblick darauf, daß die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika den Wunsch haben, ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm durchzuführen, das die friedliche und humanitäre Verwendung der Atomenergie zum Ziele hat, einschließlich der Planung, der Errichtung und des Betriebes von energieerzeugenden Reaktoren und Forschungsreaktoren sowie des Austausches von Informationen über die Entwicklung anderer friedlicher Verwendungen der Atomenergie;

Im Hinblick darauf, daß die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika den Wunsch haben, das vorliegende Abkommen abzuschließen,

um miteinander zur Erreichung der obigen Ziele zusammenzuarbeiten ;

Im Hinblick darauf, daß es der Wunsch der vertragschließenden Parteien ist, das am 22. Juli 1959 unterzeichnete „Abkommen zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der friedlichen Verwendung der Atomenergie" in seiner abgeänderten Fassung durch das vorliegende Abkommen ...

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