Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Bundesgesetzblatt, 14 August 1990 (Nr. 526/1990)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

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Zusammenfassung


526. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

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Auszug


Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland

— von dem Wunsche geleitet, den gegenseitigen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen weiter zu verbessern und zu vereinfachen —

sind wie folgt übereingekommen:

I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen Artikel 1

(1) Die Vertragsstaaten leisten in öffentlichrechtlichen Verfahren ihrer Verwaltungsbehörden,

in österreichischen Verwaltungsstraf- und in deutschen Bußgeldverfahren, soweit sie nicht bei einer Justizbehörde anhängig sind, ferner in Verfahren vor den österreichischen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den deutschen Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Maßgabe dieses Vertrags Amts- und Rechtshilfe.

(2) A...

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