Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung aus Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates.

Zusammenfassung


245. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung auf Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates.

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung aus Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates.

Nachdem das am 14. September 1955 in Bonn unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung aus Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates, welches also lautet:

Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben zur Regelung von Fragen der Amtshaftung, die sich aus den Abkommen

über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 14. Sept...

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