Zusammenfassung
468. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die gegenseitige Amtshilfe zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zollzuwiderhandlungen
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE ZUR VERHINDERUNG, ERMITTLUNG UND VERFOLGUNG VON ZOLLZUWIDERHANDLUNGEN
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.Die Republik Österreich und die Italienische Republik,IN DER ERWÄGUNG, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze den wirtschaftlichen,fiskalischen und kommerziellen Interessen der betroffenen Länder schaden,IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist,die genaue Erhebung der Zölle und anderer Abgaben sicherzustellen,IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Bekämpfung von Zuwider...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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