ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE ZUR VERHINDERUNG, ERMITTLUNG UND VERFOLGUNG VON ZOLLZUWIDERHANDLUNGEN

Zusammenfassung


468. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die gegenseitige Amtshilfe zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zollzuwiderhandlungen

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE ZUR VERHINDERUNG, ERMITTLUNG UND VERFOLGUNG VON ZOLLZUWIDERHANDLUNGEN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Italienische Republik,

IN DER ERWÄGUNG, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze den wirtschaftlichen,

fiskalischen und kommerziellen Interessen der betroffenen Länder schaden,

IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist,

die genaue Erhebung der Zölle und anderer Abgaben sicherzustellen,

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Bekämpfung von Zuwider...

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