Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ZuV) geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 115/2008, 31. März 2008Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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Zusammenfassung


Änderung der Verordnung über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ZuV)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ZuV) geändert wird

115. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ZuV) geändert wird

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2007, wird verordnet:

Die Zusatzstoff-Verordnung, BGBl. II Nr. 383/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 364/2005, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 lit. c lautet:"c)"Trägerstoffe einschließlich Trägerlösungsmittel" sind Stoffe, die verwendet werden, um einen Lebensmittelzusatzstoff oder ein Aroma zu lösen, zu verdünnen, zu dispergieren oder auf andere Weise physikalisch zu modifizieren, ohne seine Funktion zu verändern (und ohne selbst eine technologische Wirkung auszuüben), um dessen Handhabung, Einsatz oder Verwendung zu erleichtern."

2. § 3 Abs. 1 lautet:

"(1) Es dürfen ausschließlich die in den Anhängen I, II, III, IV und V angeführten Zusatzstoffe, die den in Anhang VII angeführten Richtlinien zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu entsprechen haben, für Waren für die den Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 1 entsprechenden Zwecke verwendet oder in V...

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