Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 7. Jänner 1957 über die Anerkennung eines Personalausweises als Paßersatz.

Zusammenfassung


18. Verordnung: Anerkennung eines Personalausweises als Paßersatz.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 7. Jänner 1957 über die Anerkennung eines Personalausweises als Paßersatz.

Auf Grund des § 1 des Paßgesetzes 1951, BGBl.

Nr. 57, in der Fassung der Paßgesetznovelle 1954,

BGBl. Nr. 61, wird verordnet:

§ 1. Nach den Bestimmungen dieser Verordnung ausgestellte Personalausweise werden als Paßersatz im Sinn...

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