Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. Feber 1983 betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen

Bundesgesetzblatt, 25 Februar 1983 (Nr. 114/1983)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


114. Verordnung: Führung von Verwendungsbezeichnungen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. Feber 1983 betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen

Gemäß § 137 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes,

BGBl. Nr. 333/1979, wird verordnet:

Verwendung im Ausland

§ 1. Beamte des Höheren Dienstes im Personalstand des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, deren Eignung für eine Verwendung im Höheren Dienst gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 687/1977 festgestellt worden ist oder auf welche § 6 Abs. 2 der zit...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen