Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Feber 1952 über die teilweise Aufhebung des § 3 Z. 13 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 15. Juli 1947, BGBl. Nr. 223, über die Errichtung der Fachgruppen und Fachverbände der gewerblichen Wirtschaft (Fachgruppenordnung).

Zusammenfassung


42. Kundmachung: Teilweise Aufhebung des § 3 Z. 13 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über die Errichtung der Fachgruppen und Fachverbände der gewerblichen Wirtschaft (Fachgruppenordnung).

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Feber 1952 über die teilweise Aufhebung des § 3 Z. 13 des Anhanges zur Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 15. Juli 1947, BGBl. Nr. 223, über die Errichtung der Fachgruppen und Fachverbände der gewerblichen Wirtschaft (Fachgruppenordnung).

Gemäß Art. 139 des Bundes-Verfassungs...

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