Zusammenfassung
29. Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946
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Auszug
Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946 Kundgemacht in BGBl. Nr. 44/1995
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.2. Gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.(Übersetzung)Bei ihrer 46. Jahrestagung in Puerto Vallarta, Mexico, 23...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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