Bundesgesetz vom 20. Mai 1981, mit dem das ÖIAG-Anleihegesetz geändert wird und mit dem Maßnahmen für eine Finanzierung der Vereinigten Edelstahlwerke AG (VEW) gesichert werden

Zusammenfassung


298. Bundesgesetz: Änderung des ÖIAG-Anleihegesetzes und Sicherung von Maßnahmen für eine Finanzierung der Vereinigten Edelstahlwerke AG (VEW)

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Auszug


Bundesgesetz vom 20. Mai 1981, mit dem das ÖIAG-Anleihegesetz geändert wird und mit dem Maßnahmen für eine Finanzierung der Vereinigten Edelstahlwerke AG (VEW) gesichert werden

Der Nationarat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 29. April 1975, BGBl.

Nr. 29...

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