Zusammenfassung
27. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Österreichischen Rundfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 14. Jänner 1971, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Österreichischen Rundfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Bundesgesetz vom 13. November 1968,BGBl. Nr. 396, betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Österreich...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links