Zusammenfassung
396. Bundesgesetz: Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Österreichischen Rundfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Auszug
Bundesgesetz vom 13. November 1968, betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Österreichischen Rundfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, für die zum Neu-...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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