Bundesgesetz vom 17. Juni 1971 über die Anmeldung von Vermögensverlusten in Polen (Anmeldegesetz Polen)

Bundesgesetzblatt, 07 Juli 1971 (Nr. 235/1971)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


235. Bundesgesetz: Anmeldegesetz Polen

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Auszug


Bundesgesetz vom 17. Juni 1971 über die Anmeldung von Vermögensverlusten in Polen (Anmeldegesetz Polen)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes regeln die Anmeldung von Vermögensverlusten in Polen.

(2) Die Anmeldung dient der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen nach einem besonderen Bundesgesetz zur Durchführung des am 6. Oktober 1970 unterzeichneten Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen, welches bestimmen wird, ob und inwieweit die in Abs. 1 genannten Vermögensverlus...

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