Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1985 betreffend die Kündigung der Regelung Nr. 15 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen

Zusammenfassung


394. Kundmachung: Kündigung der Regelung Nr. 15 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1985 betreffend die Kündigung der Regelung Nr. 15 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen

Gemäß § 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes Ã...

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