Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 1. April 1949, betreffend die Anordnung der unmittelbaren Auszahlung von Ernährungsbeihilfen.

Zusammenfassung


86. Verordnung: Anordnung der unmittelbaren Auszahlung von Ernährungsbeihilfen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 1. April 1949, betreffend die Anordnung der unmittelbaren Auszahlung von Ernährungsbeihilfen.

Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzes vom 15. Oktober 1948, B.G.Bl. Nr. 217, über die Gewährung von Ernährungsbeihilfen für Kinder und Angehörige (Ernährungsbeihil...

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