Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. November 1946, betreffend die Anrechnung von Dienstzeiten bei Pharmazeuten.

Zusammenfassung


3. Verordnung: Anrechnung von Dienstzeiten bei Pharmazeuten.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. November 1946, betreffend die Anrechnung von Dienstzeiten bei Pharmazeuten.

Auf Grund des § 3, Abs. (3), des Gesetzes vom 18...

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