Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum über die Ansiedlung des internationalen Registers audiovisueller Werke in Klosterneuburg

Zusammenfassung


674. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum über die des internationalen Registers audiovisueller Werke in Klosterneuburg (Republik Österreich) samt Briefwechsel

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Auszug


Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum über die Ansiedlung des internationalen Registers audiovisueller Werke in Klosterneuburg

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Briefwechsel wird genehmigt.

(Republik Österreich)

Artikel 1

(1) Die Weltorganisation für geistiges Eigentum errichtet das Internationale Register audiovisueller Werke (im folgenden als „das Internationale Register" bezeichnet), das durch den Vertrag über die Internationale Registrierung audiovisueller Werke vom 20. April 1989 gegründet wurde, in Klosterneuburg (Republik Österreich). Das Internationale Register ist eine administrative Einheit des Internationalen Büros der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

(2) Die Republik Österreich stimmt der Errichtung und dem Bet...

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