Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe

Zusammenfassung


606. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe

Gemäß § 18 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992 — StudFG, BGBl. Nr. 305, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. (1) Für folgende Stu...

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