Gesetz vom 10. Juli 1945, womit für Ansuchen um Nachsicht gemäß § 27 des Verfassungsgesetzes vom 8. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 13, über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) eine Gebühr eingehoben wird.
Gesetz vom 10. Juli 1945, womit für Ansuchen um Nachsicht gemäß § 27 des Verfassungsgesetzes vom 8. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 13, über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz) eine Gebühr eingehoben wird.