Zusammenfassung
519. Bundesgesetz: Änderung des Privatbahnunterstützungsgesetzes 1988 und Festlegung des Anwendungsbereiches zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 in der Fassung Nr. 1893/91
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Privatbahnunterstützungsgesetz 1988 geändert und der Anwendungsbereich zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 in der Fassung Nr. 1893/91 festgelegt wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Privatbahnunterstützungsgesetz 1988, BGBl. Nr. 606, wird wie folgt geändert:1. § 1 lautet:„§ 1. Die im jeweiligen Bundesfinanz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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