Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Feber 1967, betreffend den Anwendungsbereich des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Zusammenfassung


85. Kundmachung: Anwendungsbereich des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Feber 1967, betreffend den Anwendungsbereich des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen

(BGBl. Nr. 254/1951, in der geltenden Fassung)

wird von Österreich hinsichtlich nachstehender Staaten beziehungsweise Gebiete angewendet:

Algerien 1)...

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