Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit sowie der Liste der mit Heimarbeit Beschäftigten

Zusammenfassung


736. Verordnung: Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit sowie der Liste der mit Heimarbeit Beschäftigten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit sowie der Liste der mit Heimarbeit Beschäftigten

Auf Grund der §§ 6 und 7 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 836/1992, wird verordnet:

§ 1. Die von Auftraggebern (Zwischenmeistern, Mittelspersonen) über die erstmalige Vergabe von Heim...

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