Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres, mit der die Verordnung über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden geändert wird

Zusammenfassung


424. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden

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Auszug


Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres, mit der die Verordnung über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden geändert wird

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr...

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