Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. April 1986 betreffend den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges

Zusammenfassung


224. Kundmachung: Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schütze der Opfer des Krieges

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. April 1986 betreffend den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Beitrittsurkunden bzw. Kontinuitätserklärungen zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl.

Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 164/1970) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations-,

Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung:...

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