Verordnung des Bundeskanzlers vom 26. April 1973 betreffend die Prüfung für den mittleren technischen Dienst

Zusammenfassung


222. Verordnung: Prüfung für den mittleren technischen Dienst

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers vom 26. April 1973 betreffend die Prüfung für den mittleren technischen Dienst

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1970 und 167/1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bauten und Technik, dem Bundesminister für Finanzen, ...

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